Insolvenzrecht
Im weiten Feld des Insolvenzrechts sind wir insbesondere auf die nachfolgenden Themenbereiche spezialisiert.
Insolvenzanfechtung
Die Anfechtung gilt als die „Königsdisziplin“ des Insolvenzrechts, spielt sie doch praktisch in jedem Insolvenzverfahren für den Insolvenzverwalter eine maßgebliche Rolle zur mitunter erheblichen Vermehrung der Masse. Wir verteidigen Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter, wenn dieser gegenüber Ihnen in einem Schreiben Zahlungen im Wege der Insolvenzanfechtung geltend macht.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Im Rahmen einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung hat der Schuldner die Chance, sich vergleichsweise schnell von seinen Schulden zu befreien und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Hierbei arbeiten wir eng mit unseren Mandanten zusammen, um zunächst deren finanzielle Situation zu analysieren und eine realistische Schuldenregulierung zu erarbeiten. Anschließend verhandeln wir mit den Gläubigern, um Zahlungspläne zu vereinbaren und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist außerdem eine zwingende Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) bzw. Regelinsolvenz. Gemäß § 305 InsO ist das Scheitern des Einigungsversuchs Voraussetzung für den Eröffnungsantrag des Schuldners auf ein Insolvenzverfahren.
Die Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenregulierung ist außerdem eine zwingende Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) bzw. Regelinsolvenz.
Die Versagung der Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung ist das Kernziel der Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Kommt es zu einer sogenannten Versagung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht, ist das für den Betroffenen fatal. Der Katalog von möglichen Versagungsgründen ist umfangreich. Diese Versagungsmöglichkeiten bleiben natürlich auch den Gläubigern nicht verborgen. Sollte in Ihrem Insolvenzverfahren ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt worden sein, ist dringend zu empfehlen, kundigen Rechtsrat einzuholen, um etwaige Versagungsgründe zeitnah zu widerlegen bzw. auszuräumen.