top of page
louisbort-1090310.jpg

RECHTSANWALT FLORIAN RIMPF

Geld zurück holen aus Online-Coaching-Verträgen.

Vertrag widerrufen und Rückabwicklung durchsetzen

Recht auf Rückforderung

Anfechtung von Verträgen wegen falscher Versprechungen

Persönliche Betreuung durch mich

2.png
1.png
ZDF_logo.svg.png

Bekannt aus:

Das sagen unsere Klienten

Sie sind nicht alleine. Coaching-Betrug betrifft mehr Menschen, als Sie erwarten.

Coaching-Anbieter versprechen oft das große Geld mit verhältnismäßig kleinem Aufwand. Die Investition für das Coaching habe man schnell wieder reingeholt. Funktionieren die angepriesenen Methoden nicht, liegt es am "Mindset" des jeweiligen Kunden.

Rechtsanwalt Florian Rimpf ist seit 2020 auf die Vertretung von Mandanten spezialisiert, die Coaching-Verträge abgeschlossen haben. Er hat bereits zahlreiche Betroffene dabei unterstützt, den Widerruf ihres Coaching-Vertrags durchzusetzen, den Coaching-Vertrag zu kündigen oder anzufechten sowie unberechtigte Forderungen zurückzuweisen. Die Großzahl der Fälle lässt sich bereits außergerichtlich lösen, Rimpf Recht geht mit Ihnen falls erforderlich auch den gerichtlichen Weg – deutschlandweit.

Unsere Erfolge gegenüber Coaching-Anbietern

Unsere Kanzlei hat bereits vielen Mandantinnen und Mandanten dabei geholfen, ihre Rechte wirksam durchzusetzen. Wir wissen, wie belastend solche Situationen sein können und setzen uns mit großem Engagement dafür ein, Ihnen kompetente und verlässliche Unterstützung zu bieten. Sie erhalten nach kostenfreier Prüfung eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Aktuelle Gerichtsurteile gegen Coaching-Anbieter

      Urteil vom 11.11.2025      

OLG Hagen, Beschluss vom 11.11.2025, Az. I-21 U 156/24
Erfolgreicher Widerruf: Coaching-Vertrag über 13.000,00 € unwirksam

Das Landgericht hat die Klage der Baumdick GmbH vollständig abgewiesen. Unser Mandant, der in einem zweistündigen Verkaufsgespräch zu einem hochpreisigen Coaching-Paket gedrängt worden war, musste weder die geforderten über 13.000 Euro noch weitere Kosten zahlen. Der Vertrag war wirksam widerrufen worden. Die Klägerin hatte ein klassisches Teilzahlungsgeschäft angeboten – mit hoher Anzahlung und monatlichen Raten. Solche Modelle lösen ein gesetzliches Widerrufsrecht aus, und zwar selbst dann, wenn der Anbieter versucht, den Kunden als „Unternehmer“ einzuordnen. Da unser Mandant tatsächlich als Verbraucher handelte und zudem gar nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, war der Widerruf vollständig wirksam. Damit entfiel jeder Zahlungsanspruch. Auch die Berufung der Baumdick GmbH blieb ohne Erfolg. Der Vertrag meines Mandanten erfüllte alle Tatbestandsmerkmale des Fernunterrichts und fiel damit unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Da der Baumdick GmbH eine für Fernunterricht

      Urteil vom 02.11.2025      

AG Rastatt. Urteil vom 14.10.2025, Az. 3 C 10/25
„Digital Reselling“ als unzulässiger Fernunterricht: Vertrag mit Lukas Lindler nichtig

5.jpg

Das Amtsgericht Rastatt hat die Lukas Lindler Holding GmbH zur Rückzahlung von 4.196,56 Euro und zu vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt. Der Vertrag über „Digital Reselling – Einkommen auf Autopilot“ ist nichtig, weil es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht handelt und keine Zulassung nach § 12 FernUSG vorlag. Das Programm vermittelte entgeltlich Wissen über Lernvideos, lief überwiegend online und damit räumlich getrennt und bot Lernerfolgskontrolle durch Live-Calls und die Möglichkeit individueller Rückfragen in der Telegram Gruppe. Die Klägerin war nicht als Existenzgründerin einzuordnen, da sie sich nur in der Sondierungsphase befand. Das FernUSG gilt zudem auch für Unternehmer, sodass eine Beschränkung auf Verbraucher ausscheidet. Die Rückforderung umfasst neben an CopeCart gezahlten Raten auch die an die inzwischen insolvente Meridiem Finanz GmbH geleisteten Zahlungen. Das Gericht stellte klar, dass das Insolvenzrisiko des Zessionars nicht auf die Kundin verlagert werden darf und der Bereicherungsanspruch gegen die Beklagte als ursprüngliche Forderungsinhaberin besteht. Die Einwände, es liege kein Fernunterricht vor oder die Beklagte sei nicht richtige Anspruchsgegnerin, hat das Gericht zurückgewiesen.

2 (1).jpg

„Ich betrachte jeden Rechtsfall im Kontext seiner wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte. So gelingt es mir, die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten. Der Blick aufs große Ganze ist notwendig, um auch im Detail erfolgreich anzusetzen.“

Florian Rimpf

Kanzleigründer und Spezialist für Coaching-Verträge.

Von Online-Coaching bis hin zu großen Events: Die Coaching-Abzocke kennt viele Branchen.

Funktionieren die angepriesenen Methoden nicht, liegt es am "Mindset" des jeweiligen Kunden. Coachings werden in fast allen Bereichen angeboten, beispielsweise:

  • Aufbau einer eigenen Social-Media-Marketing-Agentur

  • Aufbau eines eigenen Online-Shops (Dropshipping Coaching)

  • Amazon FBA

  • Aktien- bzw. Trading Coaching

  • Closer Coaching

  • Abnehm Coaching

  • Flirt Coaching

  • Door-2-Door Coaching

Die Liste lässt sich endlos fortführen. Die Vorgehensweise ist stets dieselbe:
Ein sogenannter Closer kontaktiert den Interessenten, stellt das Coaching vermeintlich unverbindlich vor und übt am Ende massiven Druck aus. Knappheit, Zeitdruck und emotionaler Druck sind typische Methoden.

Lässt sich der Betroffene schließlich auf den Vertragsschluss ein, ist das Ziel erreicht – die Provision ist verdient.

louisbort-1090224.jpg

Welche Möglichkeiten Sie bei Coaching-Betrug haben.

Widerrufsrecht nutzen

Wenn das Coaching online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft worden ist, gilt in der EU grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Widerruf erfordert keine Begründung. Sofern die Widerrufsbelehrung fehlte oder ein rechtlich unzulässiger Widerrufsverzicht gefordert worden ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage, § 356 Abs. 3 BGB.

5.jpg

Weitere Mandantenstimmen

Untitled (800 x 400 px).png
2.png

In drei Schritten zur Rechtslösung nach Coaching-Betrug

1

Kontakt aufnehmen und Fall kostenlos prüfen lassen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich und kostenlos prüfen.

2

Ausführliche Beratung und Festlegung nächster Schritte

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bewerte die Erfolgsaussichten Ihres Falls. Anschließend legen wir gemeinsam die nächsten Schritte fest.

3

Umsetzung: Wir setzen Ihre Rechte durch

Nach Mandatserteilung setzen wir Ihre Rechte konsequent durch und verfolgen alle rechtlichen Möglichkeiten, um für Sie eine Rückabwicklung Ihres Vertrages durchzusetzen.

Kontakt aufnehmen und Coaching-Fall kostenlos prüfen lassen.

bottom of page