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Online-Coaching
  • Aufbau einer eigenen Social-Media-Marketing-Agentur

  • Aufbau eines eigenen Online-Shops (Dropshipping Coaching)

  • Amazon FBA

  • Aktien- bzw. Trading Coaching

  • Closer Coaching

  • Abnehm Coaching

  • Flirt Coaching

  • Door-2-Door Coaching

Die Liste lässt sich endlos fortführen. Die Vorgehensweise ist stets die selbe. Ein sogenannter Closer (er "schließt" Verträge ab) kontaktiert den Interessenten und vereinbart mit diesem ein Videotelefonat, um das Coaching vermeintlich unverbindlich vorzustellen. Zum Ende hin wird auf den Interessenten erheblicher Druck aufgebaut. Gängige Methoden sind hierbei die Behauptung einer enormen Knappheit an Plätzen, die zeitliche Begrenzung des Angebots auf diesen einen Termin sowie das Erzeugen emotionalen Drucks. Lässt sich der Betroffene schließlich auf den Vertragsschluss ein, ist das Ziel des Closers erreicht und die Provision ist verdient.

Realisiert der Betroffene wenige Zeit später, dass der Vertragsschluss ein Fehler war und erklärt gegenüber dem Anbieter den Widerruf des Vertrags, wird dieser seitens des jeweiligen Anbieters zurückgewiesen. Häufig genannte Gründe hierfür sind:

  • Der Betroffene habe auf sein Widerrufsrecht verzichtet. Dies ist stets bei Coaching Verträgen der Fall, die über sogenannte Reseller abgewickelt werden, die dadurch zum alleinigen Vertragspartner werden, wie z.B. die CopeCart GmbH oder die Digistore24 GmbH. Ein solcher Verzicht auf das Widerrufsrecht ist in den meisten Fällen unwirksam, da es sich bei Coachingverträgen in der Regel um Dienstleistungsverträge handelt. Lesen Sie mehr dazu hier: Online-Coaching gebucht: Der Verzicht auf das Widerrufsrecht

  • Der Betroffene habe als Unternehmer oder als Existenzgründer gehandelt, da er das Coaching dazu nutzen wolle, sich selbständig zu machen und gewerblich Gewinne zu erzielen. Daher bestehe kein Widerrufsrecht, das grundsätzlich nur Verbrauchern zusteht. 

  • Der Coaching Anbieter habe bereits mit der Leistung begonnen und den Zugang zu seiner Plattform oder sonstige Inhalte zur Verfügung gestellt. Man könne dem Betroffenen daher aufgrund der bereits erhaltenen Leistungen sein Geld nicht rückerstatten.

Die seitens der Coaches angeführten Begründungen, weshalb ein Widerruf oder eine Kündigung des Coachingvertrages nicht (mehr) möglich sei, sind vielfältig. Doch ebenso vielfältig sind auch die Angriffspunkte, die diese Coachingverträge bieten. Sei es der wirksam erklärte durchzusetzende Widerruf des Vertrags, die Kündigung aufgrund besonderer Vertrauensstellung (§ 627 BGB), die Anfechtung wegen Täuschung oder die Vertragsnichtigkeit wegen sittenwidrigen Wuchers oder fehlender Zulassung des Anbieters nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG).

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, weil auch Sie einen Coaching-Vertrag abgeschlossen haben, von dem Sie sich lösen möchten, um Ihr Geld zurückzuerhalten oder unberechtigte Forderungen abzuwehren, melden Sie sich bei Rimpf Recht für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation.

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