
RECHTSANWALT FLORIAN RIMPF
Vertrag von Dirk Kreuter kündigen oder widerrufen
Vertrag widerrufen und Rückabwicklung durchsetzen
Recht auf Rückforderung
Anfechtung von Verträgen wegen falscher Versprechungen
Persönliche Betreuung durch mich
Es ist eine Erfahrung, die viele Kunden von Dirk Kreuter sowie der BV Bestseller Verlag GmbH machen. Wir kennen die Fälle.
Als Anwalt habe ich bisher einige Betroffene gegenüber der BV Bestseller Verlag GmbH sowie der MBC My Best Concept GmbH vertreten, die hochpreisige Angebote des bekannten Verkaufstrainer Dirk Kreuter abgeschlossen hatten.
Unter anderem streitgegenständlich war das sogenannte "Mentoring Programm", das zu einem Preis von 12x 5.000 € zzgl. MwSt. 1 Jahr lang persönliche Betreuung bieten soll.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Geld zurück zu bekommen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um vorzeitig aus dem Mentoring Programm auszusteigen bzw. zu kündigen? Kann das bereits gezahlte Geld zurückgefordert werden?
Ich biete Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung in Ihrem konkreten Fall!

Unsere Erfolge gegenüber Coaching-Anbietern
Unsere Kanzlei hat bereits vielen Mandantinnen und Mandanten dabei geholfen, ihre Rechte wirksam durchzusetzen. Wir wissen, wie belastend solche Situationen sein können und setzen uns mit großem Engagement dafür ein, Ihnen kompetente und verlässliche Unterstützung zu bieten. Sie erhalten nach kostenfreier Prüfung eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Aktuelle Gerichtsurteile gegen Coaching-Anbieter
Coaching-Vertrag über 13.000 € unwirksam: LG Hagen - 4 O 337/22,
OLG Hagen, Beschl. v. 11.11.2025, I-21 U 156/24

Das Landgericht hat die Klage der Baumdick GmbH vollständig abgewiesen. Unser Mandant, der in einem zweistündigen Verkaufsgespräch zu einem hochpreisigen Coaching-Paket gedrängt worden war, musste weder die geforderten über 13.000 Euro noch weitere Kosten zahlen. Der Vertrag war wirksam widerrufen worden. Die Klägerin hatte ein klassisches Teilzahlungsgeschäft angeboten – mit hoher Anzahlung und monatlichen Raten. Solche Modelle lösen ein gesetzliches Widerrufsrecht aus, und zwar selbst dann, wenn der Anbieter versucht, den Kunden als „Unternehmer“ einzuordnen. Da unser Mandant tatsächlich als Verbraucher handelte und zudem gar nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde, war der Widerruf vollständig wirksam. Damit entfiel jeder Zahlungsanspruch. Auch die Berufung der Baumdick GmbH blieb ohne Erfolg. Der Vertrag meines Mandanten erfüllte alle Tatbestandsmerkmale des Fernunterrichts und fiel damit unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Da der Baumdick GmbH eine für Fernunterricht notwendige Zulassung fehlte, war der Vertag von Anfang an nichtig.
Online-Coaching „SMAA 2.0“ mangels FernUSG-Zulassung nichtig: AG Andernach, Urt. v.
02.11.2025, Az.: 68 C 228/24

Das Amtsgericht Andernach hat die Zahlungsklage der Meridiem Finanz GmbH abgewiesen. Der von der Nick Geringer GmbH abgetretene Anspruch aus dem Online‑Coaching „1.1 SMAA 2.0“ besteht nicht, weil der Vertrag nach § 7 i. V. m. § 12 FernUSG mangels Zulassung nichtig ist. Das Angebot ist Fernunterricht, denn es vermittelt entgeltlich Wissen, erfolgt überwiegend online und sieht eine Lernerfolgskontrolle vor. Diese folgt aus der vertraglich zugesagten 12‑wöchigen Betreuung, dem Premium‑ und Priority‑Support sowie den Austauschkanälen. Nach der BGH‑Rechtsprechung genügt dafür bereits die Möglichkeit individueller Rückfragen. Die Bezeichnung als Video‑Trainings spricht zusätzlich für eine Unterrichtsstruktur. Die Frage, ob der Beklagte Unternehmer war, brauchte nicht entschieden zu werden, weil die Klägerin eine unternehmerische Zweckrichtung nicht hinreichend darlegte und der Vertragsinhalt eher vorbereitenden Charakter hatte. Auf den später erklärten Widerruf kam es nicht mehr an.
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„Ich betrachte jeden Rechtsfall im Kontext seiner wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte. So gelingt es mir, die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten. Der Blick aufs große Ganze ist notwendig, um auch im Detail erfolgreich anzusetzen.“
Florian Rimpf
Kanzleigründer und Spezialist für Coaching-Verträge.
Fallbeispiel
Gericht entscheidet: Vertrag über "Mentoring Programm" ist unwirksam.
Das Landgericht Stuttgart hat mit inzwischen rechtskräftigem Urteil aus dem vergangenen Jahr eine Klage der BV Bestseller Verlag GmbH gegen einen Teilnehmer am Mentoring Programm abgewiesen. Die Methode der Anwerbung und Kundenakquise hat das Gericht als "sittenwidrig" und mit "verwerflicher Gesinnung" angesehen (der SPIEGEL berichtetet bereits). Insbesondere lag nach Auffassung des Gerichts eine "manipulative Gesprächsstrategie" vor. Der Verkäufer bzw. Mitarbeiter von Dirk Kreuter habe gewusst, dass die Kaufpreishöhe für das Mentoring Programm für den Betroffenen die wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte. Der verlangte Preis stehe in keinem Zusammenhang mit den Leistungen.
Weitere Wege, aus dem Vertrag auszusteigen.
Die von dem Gericht genannten Aspekte sind nicht die einzigen rechtlichen Angriffspunkte bei derartigen hochpreisigen Coaching-Verträgen wie solchen mit dem Bestseller Verlag.
So hat beispielsweise das OLG Celle mit Urteil vom 31.03.2023 - Az. 3 U 85/22 entschieden, dass das sogenannte Fernunterrichtsschutzgesetz (kurz: FernUSG) sowohl auf Verbraucher als auch auf Unternehmer Anwendung findet. Dementsprechend spielt es nach Auffassung der OLG Celle keine Rolle, ob der Coachingvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer abgeschlossen wurde, bei gegebener Anwendbarkeit des FernUSG und fehlender Zulassung des Anbieters ist der Vertrag als nichtig anzusehen und somit rückabzuwickeln, vgl. § 7 Abs. 1 FernUSG. Dieser Auffassung des OLG Celle folgt inzwischen auch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (kurz: ZFU), siehe hier unter "Pädagogische Prüfung".

Welche Möglichkeiten Sie bei Coaching-Betrug haben.
Widerrufsrecht nutzen
Wenn das Coaching online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft worden ist, gilt in der EU grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Widerruf erfordert keine Begründung. Sofern die Widerrufsbelehrung fehlte oder ein rechtlich unzulässiger Widerrufsverzicht gefordert worden ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage, § 356 Abs. 3 BGB.

In drei Schritten zur Rechtslösung nach Coaching-Abwicklung durch Dirk Kreuter und Co.
1
Kontakt aufnehmen und Fall kostenlos prüfen lassen.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich und kostenlos prüfen.
3
Umsetzung: Wir setzen Ihre Rechte durch
Nach Mandatserteilung setzen wir Ihre Rechte konsequent durch und verfolgen alle rechtlichen Möglichkeiten, um für Sie eine Rückabwicklung Ihres Vertrages durchzusetzen.




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