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RECHTSANWALT FLORIAN RIMPF

Digistore24 Vertrag kündigen oder widerrufen

Vertrag widerrufen und Rückabwicklung durchsetzen

Recht auf Rückforderung

Anfechtung von Verträgen wegen falscher Versprechungen

Persönliche Betreuung durch mich

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Bekannt aus:

Das sagen unsere Klienten

Es ist eine Erfahrung, die viele Kunden von Online-Coachings und bei Digistore24 machen:

Sobald sie sich Stunden oder Tage nach dem absolvierten Erstgespräch mit dem Anbieter darüber bewusst werden, dass sie dieses Coaching nie buchen wollten und den Widerruf des Vertrages erklären, kommt die simple Antwort der Plattform: Ein Widerruf sei wegen des erklärten Verzichts auf das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Es handle sich um ein digitales Produkt.

Häkchen in Checkbox gesetzt

Digistore24 bezieht sich hier auf die im Bestellformular enthaltene Checkbox, die den folgenden Text enthält:
"BITTE BESTÄTIGEN SIE

Ich stimme zu und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen. Mir ist bekannt, dass ich dadurch bei Downloadprodukten und digitalen Inhalten mit Beginn der Ausführung des Vertrages und bei Dienstleistungen mit vollständiger Erfüllung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere".

War der Verzicht bei Ihrem Coaching wirksam?

Wie so oft kommt es darauf an: Handelt es sich um ein Downloadprodukt oder um eine Dienstleistung? Häufig wird dies seitens des Anbieters im Verkaufstelefonat nicht klar kommuniziert. Zudem ist vielen Kunden bereits nicht klar, mit wem sie überhaupt einen Vertrag geschlossen haben. So fungieren Plattformen wie Digistore24 oft als sogenannte Reseller ("Weiterverkäufer") der von den Anbietern beworbenen Coaching-Programme. Die rechtliche Konstellation muss im Einzelfall geprüft werden, hier spielen sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattformen als auch der Anbieter selbst eine Rolle.

Unsere Erfolge gegenüber Coaching-Anbietern

Unsere Kanzlei hat bereits vielen Mandantinnen und Mandanten dabei geholfen, ihre Rechte wirksam durchzusetzen. Wir wissen, wie belastend solche Situationen sein können und setzen uns mit großem Engagement dafür ein, Ihnen kompetente und verlässliche Unterstützung zu bieten. Sie erhalten nach kostenfreier Prüfung eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Aktuelle Gerichtsurteile gegen Coaching-Anbieter

      Urteil vom 28.03.2025      

LG Hagen, Urt. v. 28.03.2025, Az.: 2 O 221/24
Digistore24 muss 9.997,00 € zurückzahlen: Widerruf wirksam wegen fehlerhafter Belehrung

Reviewing the Laws

Das LG Hagen hat die Digistore24 GmbH zur Rückzahlung von 9.997,00 Euro sowie zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten verurteilt. Entscheidungsleitend war, dass der Kläger den Vertrag wirksam widerrufen hat: Er handelte als Verbraucher (keine bereits konkretisierte Existenzgründung; das „Businessprinzip“ diente der bloßen Vorbereitungsphase) und der Fernabsatzvertrag unterlag daher dem Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist begann nicht zu laufen, weil die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Sie war unterhalb des Bestellbuttons platziert, klein und versteckt, lediglich per Link erreichbar, zudem durch missverständlichen Widerrufsverzicht und nebeneinander gestellte Belehrungen zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen ohne Zuordnung verwirrend. Der Vertrag war überwiegend dienstleistungsgeprägt, sodass ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB mangels vollständiger Leistung nicht eingetreten ist. Auch bei unterstellter Anwendbarkeit des Fernunterrichtsschutzgesetzes ergäbe sich keine andere Bewertung. Wertersatz schuldet der Kläger nicht, da es an einer ordnungsgemäßen Belehrung vor Leistungsbeginn fehlt.

      Urteil vom 22.07.2024      

Urt. v. 22.07.2024, Az.: 4 C 78/24
Digistore24-Vertrag über „250 Special-Certification“ nach FernUSG nichtig

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Das Amtsgericht Rathenow hat die Digistore24 GmbH zur Rückzahlung von 2.000 Euro verurteilt und festgestellt, dass keine weiteren 2.000 Euro geschuldet sind. Das Gericht sah den Vertrag über das Programm „250 Special‑Certification“ als Fernunterrichtsvertrag an. Es wurde entgeltlich Wissen vermittelt. Die Durchführung erfolgte überwiegend online. Eine Lernerfolgskontrolle war vorgesehen durch Live-Coachings, Portalzugang mit Kursen und Materialien, Zertifikat, Positionierungsanalyse und Erfolgsinterview. Da Digistore24 keine Zulassung nach § 12 FernUSG hat, ist der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig und die Zahlungen sind ohne Rechtsgrund erfolgt. Die Klägerin handelte als Verbraucherin. Sie gab die Bestellung als Privatperson ab und sollte sogar einen Widerrufsverzicht erklären, was typischerweise auf Verbraucherverträge hindeutet. Vertragspartner war Digistore24, die Coach-Anbieterin Stephy Beck handelte als Erfüllungsgehilfin. Die Digistore24 GmbH hat die von ihr eingelegte Berufung zurückgenommen, nachdem diese keine Aussicht auf Erfolg hatte.

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„Ich betrachte jeden Rechtsfall im Kontext seiner wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte. So gelingt es mir, die Interessen des Mandanten optimal zu vertreten. Der Blick aufs große Ganze ist notwendig, um auch im Detail erfolgreich anzusetzen.“

Florian Rimpf

Kanzleigründer und Spezialist für Coaching-Verträge.

Was ist Digistore24?

Die Digistore24 GmbH ist eine Plattform für digitales Marketing und den Verkauf digitaler Produkte. Digistore24 wurde im Jahr 2010 gegründet und hat seitdem einen bemerkenswerten Erfolg verzeichnet. Die Plattform ermöglicht es Coaches, digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse, Mitgliedschaften, Software und vieles mehr zu erstellen, zu vermarkten und zu verkaufen. Dabei unterstützt Digistore24 die Coaches nicht nur bei verschiedenen Aspekten des Verkaufsprozesses, wie zum Beispiel der Zahlungsabwicklung, der Lieferung der digitalen Produkte und dem Kundensupport. In vielen Fällen wird Digistore24 rechtlicher Vertragspartner des Endkunden bzw. des Verbrauchers.

Ist Digistore24 seriös?

Digistore24 ist als Plattform durchaus seriös. Sie verkauft als Reseller die Produkte und Dienstleistungen der Coaches bzw. Produkthersteller im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Es gilt jedoch genau hinzuschauen, wer als Produkthersteller hinter dem verkauften Coaching steht.

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Welche Möglichkeiten Sie bei Coaching-Betrug haben.

Widerrufsrecht nutzen

Wenn das Coaching online, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft worden ist, gilt in der EU grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ein Widerruf erfordert keine Begründung. Sofern die Widerrufsbelehrung fehlte oder ein rechtlich unzulässiger Widerrufsverzicht gefordert worden ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage, § 356 Abs. 3 BGB.

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Weitere Mandantenstimmen

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In drei Schritten zur Rechtslösung nach Coaching-Abwicklung durch Digistore24 und Co.

1

Kontakt aufnehmen und Fall kostenlos prüfen lassen.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich und kostenlos prüfen.

2

Ausführliche Beratung und Festlegung nächster Schritte

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung erläutere ich Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und bewerte die Erfolgsaussichten Ihres Falls. Anschließend legen wir gemeinsam die nächsten Schritte fest.

3

Umsetzung: Wir setzen Ihre Rechte durch

Nach Mandatserteilung setzen wir Ihre Rechte konsequent durch und verfolgen alle rechtlichen Möglichkeiten, um für Sie eine Rückabwicklung Ihres Vertrages durchzusetzen.

Kontakt aufnehmen und Coaching-Fall kostenlos prüfen lassen.

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