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Closer Connection Erfahrungen & Vertrag widerrufen: Neues Urteil des Landgerichts Flensburg

Was ist Closer Connection?


Das Unternehmen Closer Connection bietet kostenpflichtige Coachings zur Ausbildung als sogenannter „Closer“ an – also als Verkaufsprofi für Coaching-Programme oder digitale Produkte. Dabei wird auf Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. suggeriert, man könne „nebenbei Geld verdienen“ – teilweise sogar ohne Selbstständigkeit.


Viele Betroffene schließen dabei hochpreisige Verträge ab, unter anderem über das Programm „Mastermind“ – mit Kosten von 18.000 Euro.


Doch ist das rechtlich überhaupt haltbar oder gibt es Möglichkeiten, sich aus dem Vertrag zu lösen? Das Landgericht Flensburg sagt mit Urteil vom 13.03.2025, Az. 12 O 122-24: Ein Widerruf ist möglich.


Urteil im Überblick: LG Flensburg gibt Verbraucher Recht


In dem von mir geführten Verfahren LG Flensburg, Urteil vom 13.03.2025 – 12 O 122/24 stellte das Gericht fest:


Es wird festgestellt, dass dem Beklagten kein Anspruch […] auf Zahlung von € 18.000,00 aus einem Vertrag über das Programm ‚MASTERMIND‘ zusteht.“


Der Kläger hatte den Vertrag fristgerecht widerrufen. Jedoch wurde der Widerruf vom Anbieter nicht akzeptiert und der Gesamtbetrag eingefordert.



Warum konnte der Vertrag widerrufen werden?


Das Gericht ging davon aus, dass:


  • ein Fernabsatzvertrag (§§ 312c, 312g BGB) vorlag, weil alles telefonisch, per WhatsApp und E-Mail abgewickelt wurde,

  • der Kläger ein Verbraucher war 

  • keine hinreichende Aufklärung über das Widerrufsrecht stattfand

  • das Coaching allenfalls zur Vorbereitung einer Entscheidung über eine Existenzgründung gebucht worden war und noch nicht als Unternehmer oder Existenzgründer


Closer Connection Vertrag widerrufen: Ihre Möglichkeiten als Betroffener


Wenn Sie selbst einen Coachingvertrag mit Closer Connection abgeschlossen haben, sollten Sie Folgendes prüfen:


Habe ich als Verbraucher gehandelt?


Wer sich zunächst informieren wollte und keine unternehmerische Vorerfahrung aufweist, ist in der Regel kein Unternehmer, sondern Verbraucher – mit vollen Widerrufsrechten.


Frist gewahrt?


Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss – fehlt es allerdings an einer korrekten Widerrufsbelehrung, ist ein Widerruf auch noch ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss möglich (§ 356 Abs. 3 BGB).


Sollte zur Finanzierung ein Kredit aufgenommen werden?


Bei den zur Finanzierung des Coachingprogramms durch Closer Connection vermittelten Krediten handelt es sich in aller Regel um sogenannte verbundene Verträge nach den §§ 358, 359 BGB. Kann also der Hauptvertrag noch wirksam widerrufen werden, gilt dies auch für den verbundenen Kreditvertrag. Alternativ kann der Betrag vom Anbieter zurückgefordert und damit der Kredit zurückgeführt werden.


Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung


Das Urteil des LG Flensburg stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich – auch bei Coaching-Angeboten wie „Closer Connection“. Ein Widerruf ist in vielen Fällen möglich, selbst wenn der Anbieter etwas anderes behauptet. Wer betroffen ist, sollte nicht zögern, juristischen Rat einzuholen.


Es ist wichtig, zu betonen, dass jeder Fall individuell ist und eine genaue rechtliche Prüfung erfordert. Schnelles Handeln ist gefragt. Die Prozesse der Vertragsabwicklung sind dynamisch und entwickeln sich weiter. Meine Erfahrungen zeigen jedoch, dass es für Betroffene sehr gut möglich ist, aus den vermeintlichen Verträgen herauszukommen und gezahltes Geld zurückzuerhalten.


Falls Sie sich angesprochen fühlen und sich aus einem entsprechenden Coaching-Vertrag lösen möchten, schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten mit kurzer Zusammenfassung Ihres Sachverhalts für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation oder per Mail an kanzlei@rimpf-recht.de



Foto(s): Florian Rimpf


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten IT-Recht, Zivilrecht, Allgemeines Vertragsrecht

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