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Hook Consulting Erfahrungen - rechtliche Einschätzung zum Mentoring von Bastian Hook

Hook Consulting bietet ein Mentoring im Bereich Print-on-Demand E-Commerce an. Laut Eigenwerbung hat Hook Consulting (Bastian Hook) über 500 Mentoring-Teilnehmern zu einem erfolgreichen Online-Shop verholfen. Hook Consulting wirbt damit, Teilnehmern Schritt für Schritt zu zeigen, wie diese monatlich 4-5 stellige Einnahmen generieren (Quelle: https://www.hookconsulting.de/). Hierbei werden insbesondere auch Personen im Angestelltenverhältnis ohne unternehmerische Vorerfahrung angesprochen.


In diesem Artikel teile ich meine anwaltlichen Erfahrungen und beleuchte die rechtlichen Aspekte rund um Hook Consulting und das angebotene Mentoring-Programm am Beispiel eines gerichtlichen Verfahrens.


Fall: Teilnehmer erklärt Widerruf an Hook Consulting


Ein Mandant hatte anwaltliche Hilfe benötigt, da er einen Vertrag mit der Hook Consulting E-Commerce eG über das Programm "E-Commerce Masterclass Light" innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen hatte. 


Zuvor hatte er bereits eine Gewerbeanmeldung durchführen und den Nachweis darüber an den Anbieter übersenden sollen. Auf seinen Widerruf erhielt der Mandant die Rückmeldung, dass ein Widerruf gesetzlich ausgeschlossen sei, da er den Vertrag bereits als Unternehmer abgeschlossen habe. 


Der Mandant sollte einen Betrag i.H.v. 8.925,00 € zahlen. Er entschied sich daher dazu, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Landgericht Stuttgart: Wirksamer Widerruf, Vertragsschluss als Verbraucher


Das Landgericht Stuttgart wies schließlich mit Beschluss vom 05.03.2025 auf folgendes hin:


"Ein Geschäft, das auch den Zweck hat, die Entscheidung des bislang nicht unternehmerisch tätigen Kunden, ob es zu einer Existenzgründung kommen soll, lediglich vorzubereiten, verliert seinen Charakter als Verbrauchervertrag nicht dadurch, dass der Unternehmer die fraglichen Leistungen in einem einheitlichen Vertragswerk mit solchen kombiniert, die bereits auf die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit gerichtet und demnach Geschäfte im Rahmen einer Existenzgründung sind."


Daraufhin erkannte die Hook-Consulting E-Commerce eG an, dass ihr kein Anspruch gegen meinen Mandanten zusteht.


Rechtliche Einschätzung


Ihnen geht es ähnlich wie meinem Mandanten und man lässt Sie nicht aus dem Vertrag? 


Es ist wichtig, zu betonen, dass jeder Fall individuell ist und eine genaue rechtliche Prüfung erfordert. Oft ist schnelles Handeln gefragt. Die Prozesse der Vertragsabwicklung sind dynamisch und entwickeln sich weiter.


Dennoch gilt wie das Landgericht Stuttgart festgestellt hat: Grundsätzlich besteht für unternehmerisch bislang unerfahrene Verbraucher auch bei Abschluss eines E-Commerce Coachings ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses kann nicht dadurch ausgehebelt werden, dass das Mentoring bereits auf die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit ausgerichtet ist. Sofern keine korrekte Widerrufsbelehrung erfolgt ist, greift das Widerrufsrecht auch noch ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss (§ 356 Abs. 3 BGB).


Falls Sie sich angesprochen fühlen und Hilfe benötigen, schreiben Sie mir über das Kontaktformular unten oder per E-Mail an kanzlei@rimpf-recht.de mit kurzer Zusammenfassung Ihres Sachverhalts für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation. 



Foto(s): Florian Rimpf


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten IT-Recht, Zivilrecht, Allgemeines Vertragsrecht

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